Stromkosten

Der Strompreis von 0,46 Euro/kwh erklärt sich aus den 0,33 Euro aus dem Vorjahr (Verbrauchsrechnung) zzgl. eines Verlustes von 0,04 Euro aus den beiden Vorjahren im Durchschnitt, also 0,37 Euro/kwh.

Ihre Vorauszahlung ab 01.01.2023 beträgt inklusive der Grundgebühren und der Strompreiserhöhung 0,55 Euro. 

Im Durchschnitt aus 0,37 Euro für 2022 und 0,55 Euro für 2023 zahlen Sie demnach 0,46 Euro/kwh.

Es ist dem Verein gesetzlich verboten, bei durchlaufenden Ausgaben wie Stromkosten in Vorlage zu treten. Daher muss der Verein ab sofort (01.01.2023) mit Kosten von 0,55 Euro/kwh kalkulieren, weil er voraussichtlich mehr als 9.000 Euro monatlich an den Versorger überweisen wird.

Sollte der Verein bei zu geringer Kalkulation diese Summe nicht monatlich und bis einschließlich März 2024 aufbringen können, würde die Stromversorgung für alle Gärten eingestellt.

Preisbremse

Weder der Versorger noch das Ministerium konnten uns bisher garantieren, ob und in welcher Höhe die "Preisbremse" auch für Kleingartenvereine gilt Und aus genannten Gründen ist es zu riskant, sich bei dieser Stromkosten- kalkulation auf Pressemeldungen zu verlassen, denn mit Behauptungen lassen sich keine Rechnungen bezahlen.

Sollte eine Preisbremse auch für uns gelten, werden wir für 2023/2024 entsprechend neu kalkulieren und mit Rechnung 2023 zu viel gezahlte Beträge erstatten.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Vorstand, 30.12.2022

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Der KGV Höchst e.V. ist ein gemeinnütziger Verein

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